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Registrierung für die Benutzung der SWISSMECHANIC Arbeitgeber-Richtlinien

SWISSMECHANIC-Mitglieder sind berechtigt die Arbeitgeber-Richtlinien des Verbandes «AVAR» während der Dauer der Mitgliedschaft benutzen. Eingeschlossen ist die kostenlose Verwendung sämtlicher in den AVAR aufgezeigten Empfehlungen, Beispiele oder Mustervorlagen. Rechtsauskünfte werden kostenlos erteilt, sofern die Problemstellung ohne Beizug von Fachjuristen geklärt werden kann. Die SWISSMECHANIC-Arbeitgeber-Richtlinien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht an Dritte weitergeben werden.

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SWISSMECHANIC AVAR R.Z. Welna / AS INFORMATIK AG 2009 D.Bohl